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Betriebliche
Altersvorsorge
BAV
Bisher lag die
Entscheidung, ob ein Betrieb seinen Beschäftigten eine Altersvorsorge
anbietet, allein beim Arbeitgeber. Die entscheidende Neuerung der
Rentenreform bei der (BAV) betrieblichen Altersvorsorge ist der
individuelle Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
Seit dem 1.1.2002
hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf,
Teile des Lohnes oder des Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge
(BAV) einzuzahlen.
Das heißt
für Sie als Arbeitnehmer / in :
Wenn Sie z.B.:
als Arbeitnehmer / in etwa Ihr Weihnachtsgeld oder
Ihr Urlaubsgeld verwenden wollen, um damit eine betriebliche
Altersvorsorge (BAV) aufzubauen, muss Ihr Arbeitgeber diesem Wunsch im
gesetzlich bestimmten Umfang nachkommen.
Ihre
Bewertung
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