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Ihre
Vorteile bei dem
Versicherungsvergleich zur
Autoversicherung:
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| Einzelheiten
zur KFZ-Versicherung |
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Was
muss ich bei Auslandreisen
beachten?
Die
"Internationale
Versicherungskarte für den
Kraftverkehr", besser bekannt
unter der Bezeichnung "Grüne
Karte", bescheinigt bei
Auslandsreisen mit dem
Kraftfahrzeug Versicherungsschutz
in der Haftpflichtversicherung
nach den Bestimmungen des
jeweiligen Gastlandes; außerdem
enthält sie wichtige Daten über
Fahrzeug, Halter und dessen
Versicherung. Grundlage für das
Grüne-Karte-System ist das so
genannte Londoner Abkommen von
1949, dem alle europäischen Länder
(Ausnahme: Albanien, europäische
Staaten der ehemaligen UdSSR)
sowie eine Reihe von
Mittelmeer-Anrainerstaaten und
Staaten im Nahen Osten angehören.
Anhand der Grünen Karte kann der
deutsche Autofahrer einem von ihm
Geschädigten die Adresse einer
Regulierungshilfe im Gastland
nennen. Ergänzt wurde das
Londoner Abkommen 1974 durch das
sogenannte Kennzeichen-Abkommen:
Danach ist bei Kraftfahrzeugen aus
den Unterzeichnerstaaten für die
Einreise keine Grüne Karte mehr
erforderlich. Verlangt wird
sie noch bei Fahrten in die Türkei,
nach Bulgarien, Polen, Rumänien,
Slowenien und Kroatien (für
die anderen Teilstaaten des
ehemaligen Jugoslawien gelten
derzeit kriegsbedingte
Sonderregelungen). Italien
verzichtet zwar auf die Kontrolle
der Grünen Karte bei der
Einreise, sie sollte aber dennoch
mitgeführt werden. Die Grüne
Karte ist kostenlos beim
Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich. |
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