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Im privaten und beruflichen Bereich kann ein Rechtsstreit schnell sehr hohe Kosten verursachen. Zu dem ganzen Ärger und dem schon
entstandenen Schaden kommen dann noch hohe Anwaltskosten und Gerichtskosten hinzu. Optimieren Sie Ihre Privatrechtsschutzversicherung
Berufsrechtsschutzversicherung Verkehrsrechtsschutzversicherung durch einen Versicherungsvergleich.
Die Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung enthält folgende Leistungsarten:
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Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese
nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen.
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Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche
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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen
Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart
Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist.
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Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten
vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
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Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
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Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
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Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens.
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Ordnungswidrigkeiten - Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit.
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Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für Rat oder Auskunft
eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes, wenn die Angelegenheit nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen
Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt.
Hinweis zur Rechtsschutzversicherung
Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht
nur vor deutschen Gerichten.
Beratungen im Familien- und Erbrecht müssen durch einen in Deutschland
zugelassenen
Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt werden.
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