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Privathaftpflicht
Private Haftpflicht PHV (§
823 Abs. 1 BGB)
Wer fahrlässig
das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder
ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem
anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (§
823 Abs. 1 BGB) . Hier werden Ihnen die wichtigsten Begriffe aus
dem Bereich der PHV Privaten Haftpflicht Versicherung
Haftpflichtversicherung erklärt. Die
PHV - Private Haftpflicht Versicherung ist eine der Wichtigsten
Versicherungen überhaupt. Die Privat - Haftpflicht beinhaltet den
passiven Rechtsschutz uvm.. Informationen und Antworten auf Fragen zur
PHV finden Sie hier:
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