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Hundehaftpflicht - Versicherung
Als Hundebesitzer sind Sie ein
Tierhalter und haften für Ihren lieben Hund
Zur Haftung für Schäden als Hundehalter, die durch Ihren Hund
verursacht werden, sagt
§§ 833 Satz 1
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die
Gesundheit eines Menschen verletzt
oder eine Sache beschädigt,
so ist derjenige, welcher das Tier
hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Dies gilt auf jeden Fall für Ihre Hunde, Pferde und Ponys, jedes
dieser Tiere benötigt daher
eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung..
Hund
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*)Die einzelnen Vertragsbedingungen können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich
ausfallen deshalb empfehlen wir Ihnen:
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