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| Eigentlich
braucht diese Versicherung jeder Erwachsene bzw. jede
Familie. |
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Versichert
sind Sie als Versicherungsnehmer. In den Familientarifen der PHV
sind Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert.
Viele Versicherungen schließen ebenfalls den
Lebenspartner mit ein, sobald dieser beim
Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet ist.
Bei Kindern ist es egal ob es die leiblichen, Adoptiv-
oder Stiefkinder sind.
Vorsicht bei Single-Policen: Diese gelten meist tatsächlich
nur für den Versicherungsnehmer. |
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Die
Private Haftpflichtversicherung entschädigt berechtigte
Schadensersatzansprüche, die an Sie, im Fall eines
Schadens, gestellt werden. Sie macht sogar noch mehr. Die
Versicherungen prüfen ob die gestellten Ansprüche überhaupt
gerechtfertigt sind und im Fall der Falle wehrt sie diese
ab. Hierbei können auch Gerichtsprozesse vom Versicherer
geführt werden. Die Kosten übernimmt der Versicherer.
Versichert sind grundsätzlich Personen- und Sachschäden.
In manchen Tarifen sind Mietsachschäden (z.B. 200.000,00
€) und Vermögensschäden (z.B. 20.000,00 €) mit
geringeren Summen automatisch mit dabei. |
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Da
es sich bei der Privaten Haftpflichtversicherung um keine
gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt, können
sie die Höhe der Deckungssumme quasi frei wählen. Von 1
Mio. bis 10 Mio. ist das Angebot der Versicherer gefächert.
Eine niedriger gewählte Deckungssumme scheint auf den
ersten Blick ausreichend.
Sie sollten allerdings eins bedenken: Die private
Haftpflichtversicherung befreit Sie nicht von einer
Schadensersatzforderung. Wer eine Person schädigt,
sodass diese zum Pflegefall wird, so zahlt die
Versicherung die vereinbarte Summe oder solange bis diese
ausgeschöpft ist. Danach haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. |
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Wenn
Kinder heiraten und bis dahin bei den Eltern
mitversichert waren, müssen sie eine eigene
Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Auch nach Beendigung einer Schul- oder Berufsausbildung,
sowie eines Studiums muss der Nachwuchs einen eigenen
Vertrag abschließen. Wer nach der Ausbildung noch keine
18 ist, kann bis zur Volljährigkeit bei den Eltern
mitversichert bleiben.
Weitere Personen und Verwandte sind nicht automatisch
mitversichert. Diese können entweder über einen
Beitragszuschlag mitversichert werden oder besitzen eine
eigene Versicherung.
Unser-Tipp
Viele Anbieter bieten die Mitversicherung von Kindern
auch über die erste Ausbildung hinaus an. Wenn Sie sich
also nicht sicher sind, fragen Sie lieber bei Ihrer
Versicherung nach. |
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| Wie
bei jeder Haftpflichtversicherung sind vorsätzlich, d.h.
mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert.
Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn er bei
mitversicherten Personen entsteht. So zahlt die
Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind den
Computer vom Papa kaputt macht. |
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