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Die Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung
enthält folgende
Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen,
soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen.
- Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus
Arbeitsverhältnissen
- sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst-
und versorgungsrechtlicher Ansprüche
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen aus privatrechlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten,
soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart
Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist.
- Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer-
und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und
Verwaltungsgerichten.
- Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor
deutschen Sozialgerichten.
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar-
und Standesrechtsverfahren.
- Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines
Vergehens.
- Ordnungswidrigkeiten - Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes
einer Ordnungswidrigkeit.
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht nach Eintritt eines
Rechtsschutzfalles für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen
Rechtsanwaltes, wenn die Angelegenheit nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen
Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt.
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