Leistungsumfang
Alle Schäden am eigenen Fahrzeug, auch diejenigen, welche durch eigenes Verschulden verursacht wurden, werden von der Vollkasko-Versicherung ersetzt. Auch Schäden durch Dritte, wenn diese nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, zum Beispiel bei Fahrerflucht, werden von der Vollkasko - Versicherung ersetzt.
Der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung ist Neuwagenbesitzern zu empfehlen, da die Versicherungsunternehmen, bei Totalschaden in den ersten zwei Jahren, das Auto bis zur Höhe des Listenpreises ersetzen.
Ersetzt wird der so genannte Wiederbeschaffungswert, also der jeweilige Wert des Gegenstandes zum Zeitpunkt der Beschädigung. Ausnahme: Neuwagen bis zu einem Alter von zwei Jahren werden bis zur vollen Höhe des Listenpreises entschädigt. Sonst gilt die gleiche Regelung wie in der Teilkasko.
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Leistungseinschränkung
Schäden die durch Fahrzeugmängel (z. B. defekte Bremsen) und/oder Trunkenheit am Steuer sind nicht versichert. Bricht beim Durchfahren eines Schlaglochs die Achse, so bekommt man von der Vollkasko-Versicherung nichts, fährt man jedoch gegen einen Baum, so wird der Schaden von der Vollkasko– Versicherung reguliert.
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Beitragsberechnung
Die Vollkasko-Versicherung ist i. d. R. teurer als die Teilkasko Versicherung. Es gilt jedoch wie bei der Teilkaskoversicherung: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Beiträge. Eine Selbstbeteiligung sollte daher so hoch wie möglich bzw. finanziell tragbar sein. 325 Euro sind ratsam, aber je nachdem sollte man eine Selbstbeteiligung von 500 Euro prüfen, da sich die Prämie dadurch erheblich senken lässt.
Die Vollkasko kennt, genauso wie die Haftpflichtversicherung, die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen, allerdings erfolgt die Einstufung unabhängig voneinander. In den Schadenfreiheitsklassen werden die schadenfrei gefahrenen Jahre angezeigt. Es ist möglich, dass man sich in der Haftpflicht bereits in der SF 15 befindet, in der Vollkasko jedoch erst in SF 5. Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt in entscheidendem Maß die Höhe der jährlichen Prämienzahlung.
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Schadenregulierung
Nach jedem Schaden stellt sich für die Haftpflicht- und die Vollkaskopolice die Frage: Soll der Schaden aus der eigenen Tasche reguliert werden oder soll die Versicherung regulieren.? Wer selbst zahlt, kann eine länger andauernde Rückstufung in eine ungünstigere Beitragsklasse verhindern und somit höhere Prämienzahlungen über mehrere Jahre vermeiden.
Man sollte als Faustregel festhalten: Schäden unter 1000 Euro sollten in der Vollkasko selbst reguliert werden, über 1000 Euro sollte die Versicherungsgesellschaft regulieren.
Die Anzahl der Unfälle ist für die Höhe der Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt entscheidend und nicht die Höhe der Schadensumme. Viele kleine Unfälle führen zu einer größeren Rückstufung als ein großer Schaden. Wer im nachhinein merkt, dass es für ihn günstiger gewesen wäre, den Schaden selbst zu regulieren, der kann seine Entscheidung rückgängig machen. Der Versicherte kann innerhalb eines Kalenderjahres den Schaden seiner Vollkasko Versicherung nachmelden und selbst regulieren, in der Haftpflichtversicherung ein halbes Jahr.
Übrigens einige Automobilclubs sehen Leistungen bei Wildschäden vor. Diese Leistung kann ergänzend zur Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden und man fängt somit meist die Selbstbeteiligung auf.
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Kündigung
Die Kfz-Versicherung ist ohne Einhaltung von Kündigungsfristen kündbar aufgrund eines Fahrzeugswechsels, oder Abmeldung eines Fahrzeuges. Hierzu genügt die Mitteilung über den Verkauf des Kraftfahrzeugs an den Versicherer.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Vertrag zum Ende des Jahres d.h. zum 31.12./ 01.01. eines jeden Jahres „ordentlich“ zu kündigen. Die Kündigung bedarf einer einmonatigen Kündigungsfrist, d.h. sie muss bis zum 30.11. des Jahres beim Versicherer eingehen.
Außerordentlich ist der Vertrag kündbar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einer Beitragserhöhung.
Im Schadenfall kann gekündigt werden. Die Kündigung kann nach einem Monat nach Schadenregulierung fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist allerdings zu beachten, dass dem Versicherungsunternehmen die Prämien bis zum Ende des Versicherungsjahres zustehen. Deshalb sollte eine fristlose Kündigung im Schadenfall gut überlegt sein.
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