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für Ihr #Unternehmen
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#Internetbasierte #Fahrzeugzulassung #Informationen zum #Projekt #i-KFZ
#I-KFZ AB 1. SEPTEMBER 2023
Am 31. März 2023 hat der Bundesrat der Regierungs-Verordnung zu Stufe vier der digitalen Kfz-Zulassung zugestimmt.
Die #i-Kfz = "digitale Kfz-Zulassungs Verordnung" tritt zum 1. September 2023 in Kraft
und bringt 2 wesentliche Änderungen mit sich:
1.) Während aktuell noch auf die Zustellung von Fahrzeugpapieren und Plaketten gewartet werden muss, soll es ab September 2023 einen digitalen #Zulassungsbescheid geben. Damit soll man bis zu zehn Tage
lang am Straßenverkehr teilnehmen können, auch wenn der Brief vom Amt noch nicht eingetroffen ist.
Man darf also sofort nach der Zulassung per i-Kfz losfahren.
2.) Auch sogenannte juristische Personen, also Unternehmen, Organisationen,Vereine etc. können ab dem 1. September 2023 Fahrzeuge über #i-Kfz zulassen.
Aktuell funktioniert das nur für Privatpersonen.
Falls einer der Schritte mit i-KFZ nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen
wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.
Weitere Informationen zu i-KFZ
einfach hier anfordern:
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#Internetbasierte #Fahrzeugzulassung #Informationen zum #Projekt #i-KFZ
#I-KFZ AB 1. SEPTEMBER 2023
Am 31. März 2023 hat der Bundesrat der Regierungs-Verordnung zu Stufe vier der digitalen Kfz-Zulassung zugestimmt.
Die #i-Kfz = "digitale Kfz-Zulassungs Verordnung" tritt zum 1. September 2023 in Kraft
und bringt 2 wesentliche Änderungen mit sich:
1.) Während aktuell noch auf die Zustellung von Fahrzeugpapieren und Plaketten gewartet werden muss, soll es ab September 2023 einen digitalen #Zulassungsbescheid geben. Damit soll man bis zu zehn Tage
lang am Straßenverkehr teilnehmen können, auch wenn der Brief vom Amt noch nicht eingetroffen ist. Man darf also sofort nach der Zulassung per i-Kfz losfahren.
2.) Auch sogenannte juristische Personen, also Unternehmen, Organisationen, Vereine etc. können ab dem 1. September 2023 Fahrzeuge über #i-Kfz zulassen.
Aktuell funktioniert das nur für Privatpersonen.
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#Internetbasierte #Fahrzeugzulassung #Informationen zum #Projekt #i-KFZ
#I-KFZ AB 1. SEPTEMBER 2023
Am 31. März 2023 hat der Bundesrat der Regierungs-Verordnung zu Stufe vier der digitalen Kfz-Zulassung zugestimmt.
Die #i-Kfz = "digitale Kfz-Zulassungs Verordnung" tritt zum 1. September 2023 in Kraft
und bringt 2 wesentliche Änderungen mit sich:
1.) Während aktuell noch auf die Zustellung von Fahrzeugpapieren und Plaketten gewartet werden muss, soll es ab September 2023 einen digitalen #Zulassungsbescheid geben. Damit soll man bis zu zehn Tage
lang am Straßenverkehr teilnehmen können, auch wenn der Brief vom Amt noch nicht eingetroffen ist. Man darf also sofort nach der Zulassung per i-Kfz losfahren.
2.) Auch sogenannte juristische Personen, also Unternehmen, Organisationen, Vereine etc. können ab dem 1. September 2023 Fahrzeuge über #i-Kfz zulassen.
Aktuell funktioniert das nur für Privatpersonen.
Falls einer der Schritte mit i-KFZ nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen
wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.
Als
Innovator des deutschen E-Governments digitalisiert das Bundesministerium für
Digitales und
Verkehr (BMDV) mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung)
das Fahrzeugzulassungswesen
in Deutschland. Ziel des Projektes ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher,
bequemer und effizienter
zu machen und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche
Verwaltung zu entlasten.
Mit der Digitalisierung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden,
was ein erhebliches Zeit-
und Wegeeinsparungspotenzial für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter
bedeutet....
Falls einer der Schritte mit i-KFZ nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen
wird,
wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.
Weitere Informationen zu i-KFZ bitte hier anklicken : i-KFZ
*Quelle:
www.bmvi . d e
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die laufenden Ausgaben zu überprüfen.
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Die *Fahrerschutzversicherung
deckt damit die Schäden die weder die gegnerische
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung trägt,
wenn deren
Versicherungsnehmer den Unfall verschuldet hat, noch die Sachschäden, mit
denen bei selbstverschuldeten Unfällen
die eigenen Sachschäden
durch eine Kaskoversicherung versichert werden.
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